Zuwanderung
Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen, oder eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt?
Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten wurden hier zusammengefasst.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige).
Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Technischer Assistent in der Medizin mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- EU-Recht im Ausland klären
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Altenpfleger, Arbeitserzieher, Haus- und Familienpfleger, Heilerziehungsassistent, Heilpädagoge, Jugend- und Heimerzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse des Gesundheitsfachs anerkennen lassen
- Ausländische Berufsabschlüsse für HWK-Berufe - anerkennen lassen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit ausländischer Berufsausbildung – Approbation beantragen
- Schengen-Visum beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen
- Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
- Nationales Visum beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Ausländerzentralregister - Auskunft beantragen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Integrationskurse für Ausländer - Teilnahme beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
- Physiotherapeut, Diätassistent, MTA, Masseur und medizinischer Bademeister, PTA, Logopäde, Ergotherapeut, Podologe, Notfallsanitäter mit ausländischer Berufsausbildung – Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Visum für Au-pair-Beschäftigte beantragen
- Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen
- Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
- Visum für Studierende beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
Freigabevermerk
16.02.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.