Aufenthaltszwecke
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe.
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Nationales Visum beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Integrationskurse für Ausländer - Teilnahme beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
Freigabevermerk
07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg
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Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.