Förderung der Integration
Integration findet vor allem im alltäglichen Zusammenleben statt, z. B. am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, im Kindergarten, in der Schule und im Verein.
Sie ist keine einseitige Forderung an Menschen mit Migrationshintergrund, sondern eine gemeinschaftliche Aufgabe der ganzen Gesellschaft.
Sie muss Menschen mit Migrationshintergrund Angebote zur Teilhabe eröffnen und von diesen wird das Engagement zur Annahme dieser Angebote erwartet, etwa beim Erwerb der deutschen Sprache.
Dafür gibt es ein großes Kursangebot:
- Allgemeiner Integrationskurs
- 600 Einheiten Sprache und 100 Einheiten Alltagswissen, Kultur und Geschichte
- Spezielle Integrationskurse für
- Frauen
- Eltern
- junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind und noch nicht 27 Jahre alt sind,
- Zuwanderer, die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können
- Zuwanderer, die eine nicht-lateinische Schrift gelernt haben,
- Personen, die bereits länger in Deutschland leben und die deutsche Sprache nur unvollständig erlernt haben (Förderkurse)
- Intensivkurse für besonders schnell lernende und hochqualifizierte Teilnehmer
Persönliche Unterstützung vor Ort gibt es bei :
- der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und Jugendmigrationsdienst (JMD)
- dem Integrationsmanager vor Ort und
- der Ausländerbehörde
Vertiefende Informationen
Kursangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
Arbeitsmarkt:
- Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (Beratungsstellen in Mannheim, Freiburg, Ulm, Aalen und Stuttgart)
- IQ-Netzwerk
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung:
Rechtsgrundlage
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
06.12.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.