Brexit-Informationen für britische Staatsangehörige
Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum 30. Juni 2021 Ihren Aufenthalt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde anzeigen sollten, soweit Sie am 31. Dezember 2020 bereits in Deutschland gewohnt haben und auch weiterhin wohnen bleiben wollen. Eine Anzeige nach dem o.g. Stichtag ist auch weiterhin möglich.
Wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020 gestellt, alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt haben und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllen, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der britischen erwerben.
Erfüllen Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerungsvoraussetzungen, müssen Sie die britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dies gilt ebenfalls für alle Anträge auf Einbürgerung ab 01.01.2021.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.11.2021 freigegeben.
Struktur der Lebenslage:
- Zuwanderung
- Aufenthaltszwecke
- Einreise und Aufenthaltstitel
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU ("Blue Card EU")
- Brexit-Informationen für britische Staatsangehörige
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Niederlassungserlaubnis
- Visum
- Förderung der Integration
- Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern
- Neuankunft ausländische Fachkraft
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.