Brexit - Informationen für britische Staatsangehörige
Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.
Wenn Sie den Antrag auf Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2020 gestellt, alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem 31. Dezember 2020 erfüllt haben und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllen, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der britischen erwerben.
Erfüllen Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerungsvoraussetzungen, müssen Sie die britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dies gilt ebenfalls für alle Anträge auf Einbürgerung ab 01.01.2021.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
17.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Zuwanderung
- Aufenthaltszwecke
- Einreise und Aufenthaltstitel
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU ("Blue Card EU")
- Brexit - Informationen für britische Staatsangehörige
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Niederlassungserlaubnis
- Visum
- Förderung der Integration
- Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern
- Neuankunft ausländische Fachkraft
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.