Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
- für ein Studium an einer Universität: die Universität, an der Sie studieren wollen
- für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule: die Pädagogischen Hochschule, an der Sie studieren wollen
- für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften: das Studienkolleg der Hochschule für angewandte Wissenschaften Konstanz
- für ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
- für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: deren Zentrale Auslandskoordinationsstelle
- für Studienplätze, die über das Zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt nur für
- EU-Staatsangehörige,
- Staatsangehörige aus Island, Norwegen und Liechtenstein und
- in Deutschland lebend Staatsangehörige aller anderen Länder, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Angehörige anderer Staaten wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule.
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Hausanschrift
Paulusweg 6
71638 Ludwigsburg
Telefon: 0 71 41/ 965-0
Fax: 49 7141 9745 400
E-Mail: info@efh-ludwigsburg.de
Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
Hausanschrift
Mathildenstrasse 20
71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141/969-0
Fax: 07141/969-299
E-Mail: info@filmakademie.de
Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
Hausanschrift
Landfriedstraße 12
69117 Heidelberg
Telefon: 06221-54 19200
Fax: 06221-54 19209
E-Mail: info@hfjs.eu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hausanschrift
Kaiserstraße 12
76131 Karlsruhe
Telefon: +49 721 608 0
Fax: +49 721 608 44290
E-Mail: info@kit.edu
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Pädagogische Hochschule Freiburg
Hausanschrift
Kunzenweg 21
79117 Freiburg
Telefon: 0761-682-0
Fax: 0761-682-402
E-Mail: poststelle@ph-freiburg.de
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Pädagogische Hochschule Heidelberg
Hausanschrift
Keplerstraße 87
69120 Heidelberg
Telefon: 06221-477-0
Fax: 06221-477-432
E-Mail: ph@vw.ph-heidelberg.de
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Hausanschrift
Bismarckstraße 10
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721-925-3
Fax: 0721-925-4000
E-Mail: poststelle@ph-karlsruhe.de
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Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Hausanschrift
Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg
Telefon: 07141-140-0
Fax: 07141-140-434
E-Mail: poststelle@vw.ph-ludwigsburg.de
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Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Hausanschrift
Oberbettringer Straße 200
73525 Schwäb.Gmünd
Telefon: 07171-983-0
Fax: 07171-983-212
E-Mail: info@ph-gmuend.de
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Pädagogische Hochschule Weingarten
Hausanschrift
Kirchplatz 2
88250 Weingarten
Telefon: 0751-501-0
Fax: 0751-501-8200
E-Mail: poststelle@ph-weingarten.de
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Popakademie Baden-Württemberg GmbH
Hausanschrift
Hafenstrasse 33
68159 Mannheim
Telefon: 0621/533972-00
Fax: 0621/533972-99
E-Mail: info@popakademie.de
Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
Hausanschrift
Am Weissenhof 1
70191 Stuttgart
Telefon: 0711-28440-0
Fax: 0711-28440-225
E-Mail: info@abk-stuttgart.de
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Studienakademie Stuttgart [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Hausanschrift
Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart
Telefon: 0711-1849-632
Fax: 0711-1849-719
E-Mail: info@dhbw-stuttgart.de
Studienkolleg Konstanz - Center for International Students
Hausanschrift
Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Telefon: 07531 / 206-519 oder -361
Fax: 07531 / 206-683
E-Mail: studienkolleg@htwg-konstanz.de
Universität Freiburg
Postfach
79085 Freiburg
Hausanschrift
Friedrichstraße 39
79098 Freiburg
Telefon: +49 761 203 0
Fax: +49 761 203 4369
E-Mail: info@zv.uni-freiburg.de
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Universität Heidelberg
Hausanschrift
Grabengasse 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221-54-0
Fax: 06221-54-2618
E-Mail: gb@zuv.uni-heidelberg.de
Universität Hohenheim
Hausanschrift
Schloss 1
70599 Stuttgart
Telefon: 0711-459-0
Fax: 0711-459-23960
E-Mail: post@uni-hohenheim.de
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Universität Konstanz
Hausanschrift
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Telefon: 07531-88-0
Fax: 07531-88-3688
E-Mail: posteingang@uni-konstanz.de
Universität Mannheim
Hausanschrift
Schloss 1
68131 Mannheim
Telefon: 0621-181-2222
Fax: 0621-181-1050
E-Mail: studium@uni-mannheim.de
Universität Stuttgart
Hausanschrift
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Telefon: 0711-685-0
Fax: 0711-685-82271
E-Mail: poststelle@uni-stuttgart.de
Universität Tübingen
Hausanschrift
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
Telefon: 07071-29-0
Fax: 07071-29-5990
E-Mail: info@uni-tuebingen.de
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Universität Ulm
Hausanschrift
Helmholtzstraße 16
89081 Ulm
Telefon: 0731-50-10
Fax: 0731-502-2038
E-Mail: verwaltung@uni-ulm.de
Zentrale Auslandskoordinationsstelle [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
Hausanschrift
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Telefon: 0711-320 660-0
Fax: 0711-320 660-66
E-Mail: ias@dhbw.de
Voraussetzungen
- Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen. - Ausreichende Sprachkenntnisse
Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.
Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.
Verfahrensablauf
Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.
Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.
War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.
Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.
Fristen
- Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
- für das kommende Wintersemester: 15. Juli
- für das kommende Sommersemester: 15. Januar
Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.
- Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.
Erforderliche Unterlagen
- Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
- Matura
- Bakkalaureat
- School-Leaving-Certificate
- General Certificate of Education (GCE)
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
- falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
- Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
- Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.
Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.
Kosten
Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.
Bearbeitungsdauer
abhängig von der prüfenden Stelle
Vertiefende Informationen
- Zulassung zum Studium
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger anerkennen lassen
- Inhalte der Feststellungsprüfung und die Standorte der Studienkollegs: www.study-guide-bw.com und www.studienkollegs.de
- Adressen und Internetseiten der Hochschulen: www.studieninfo-bw.de
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Informationen der Kultusministerkonferenz
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.