Berufliche Qualifikation und Berufspflichten
Um als Freiberuflerin oder Freiberufler arbeiten zu können, müssen Sie in einigen Berufen bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen, die nachzuweisen sind, müssen Sie in der Regel auch besondere Berufspflichten beachten.
Nachweis der Ausbildung und anderer Voraussetzungen
Zur Berufsausübung benötigen Sie als besondere berufliche Qualifikation eine hohe fachliche und persönliche Kompetenz sowie eine entsprechende Ausbildung.
Ihre Ausbildung müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beispielsweise müssen den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erbringen, wenn sie ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen. Ist für die Berufsausübung eine Approbation oder Berufserlaubnis erforderlich, müssen Sie diese im Antragsverfahren bei der zuständigen Stelle nachweisen.
Hinweis: In einigen freiberuflichen Tätigkeitsfeldern wie z. B. Unternehmensberatung, Journalismus oder Kunst müssen Sie keinen Nachweis erbringen, um Ihren Beruf auszuüben.
Welche Zulassungsvoraussetzungen Sie zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit erfüllen müssen, hängt vom jeweiligen Beruf ab und ist unterschiedlich. Bei vielen freien Berufen sind die Zulassungsvoraussetzungen in Berufsgesetzen geregelt. Dies gilt beispielsweise für Berufe wie Apotheker, Masseur und medizinischer Bademeister, Physiotherapeut, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut, vereidigter Buchprüfer, Arzt, Architekt, Tierarzt, Hebamme, Heilpraktiker, beratender Ingenieur, Krankengymnast, Logopäde, Lotse, Orthoptist, Notar, Patentanwalt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Umweltgutachter, Wirtschaftsprüfer und Zahnarzt.
Hinweis: Die Zulassung ist auch eng mit der Erlaubnis, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, verbunden. Bestimmte Berufsbezeichnungen dürfen Sie nur bei der Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen führen.
Berufspflichten
Durch gesetzliche oder andere rechtliche Regelungen (zum Beispiel Satzungen) werden freiberuflich Tätigen besondere Berufspflichten auferlegt. Viele Freiberuflerinnen und Freiberufler sind beispielsweise zur Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit bei der Ausübung ihres Berufes verpflichtet.
In Berufen wie Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut und Tierarzt haben freiberuflich Tätige darüber hinaus die Pflicht zur Dokumentation und zur beruflichen Fortbildung.
Berufsgruppen wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind beispielsweise verpflichtet, Akten zu führen und diese für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
Mitgliedschaft bei der Berufskammer
Zusätzlich besteht für bestimmte Berufsgruppen die Pflicht, Mitglied in der jeweiligen Berufskammer zu werden. Dies gilt besonders für Berufsgruppen wie Architekt, Arzt, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychoptherapeut, Apotheker, beratender Ingenieur, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Tierarzt, Wirtschaftsprüfer und Zahnarzt.
Andere Berufsgruppen haben die Möglichkeit, freiwillig einer Berufskammer beizutreten.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Berufsgesetze und Satzungen
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
- Arztregister - Eintragung beantragen
- Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in anderen Ländern - Allgemeine Beeidigung beantragen
- Liste der beratenden Ingenieure - Eintragung beantragen
- Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft anmelden
- Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg - Allgemeine Beeidigung beantragen
- Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
- Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - Eintragung beantragen
- Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständige beantragen
- Approbation als Arzt beantragen
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt
- Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen
- Architektenliste - Eintragung beantragen
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Zulassungsausschuss - Zulassung als Vertragsarzt beantragen
- Approbation als Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten beantragen
- Steuerberaterkammer - Bestellung als Steuerberater
- Rechtsanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen
- Vertragszahnarzt - Zulassung beantragen
- Landeszahnärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
- Zahnarztregister - Eintragung beantragen
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) - Aufnahme bei vorübergehender Tätigkeit beantragen (Dolmetscher, Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten)
- Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik - Anerkennung beantragen
- Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
- Europäischer Rechtsanwalt - Zulassung zur Eignungsprüfung beantragen
- Steuerberaterkammer - Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
- Landespsychotherapeutenkammer - Mitgliedschaft anmelden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 04.09.2023 freigegeben.
Struktur der Lebenslage:
- Freiberufler
- Freiberufler als Existenzgründer
- Freiberufliche Tätigkeitsgruppen
- Freie Berufe mit Zulassungsvoraussetzungen
- Berufliche Qualifikation und Berufspflichten
- Berufsbezeichnungen für Freiberufler
- Berufsbezeichnungen in Gesellschaftsnamen
- Schutz geistigen Eigentums
- Versicherungspflicht
- Freie Berufe ohne Zulassungsvoraussetzungen
- Steuerliche Aspekte für Freiberufler
- Weiterführende Links
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.