Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
- für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
- für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 / 99347-0
Fax: 0711 / 99347-45
E-Mail: info@lak-bw.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 - 769 89 0
Fax: 0711 - 769 89 50
E-Mail: info@laek-bw.de
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Jägerstraße 40
70174 Stuttgart
Telefon: 0711-674470-0
Fax: 0711-674470-15
E-Mail: info@lpk-bw.de
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Telefon: (0711) 2 28 45-0
Fax: (07 11) 2 28 45-44
E-Mail: info@lzk-bw.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.
Fristen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Kosten
Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe
Vertiefende Informationen
- Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
- §§ 32 ff. Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Weiterbildung)
- Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
- Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Freigabevermerk
04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.