Führerschein
Hier erfahren Sie
- wie Sie einen Führerschein erhalten können,
- welche Nachweise Sie benötigen und
- was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.
Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Vertiefende Informationen
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Eine Karteikartenabschrift beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Unternehmenskarte
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Mofaprüfbescheinigung beantragen
- Führerschein beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Freigabevermerk
24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.