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Eine Karteikartenabschrift beantragen

Sie können sich über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erstellen lassen.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.

Die Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist.
Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein.

Zwei Beispiele, wann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort eine Karteikartenabschrift benötigt:

  • Sie wollen Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen
  • Ihr Papierführerschein ist verloren gegangen, und Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

die Fahrerlaubnisbehörde, welche den Papierführerschein ausgestellt hat


Führerscheinstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936-80995


Führerscheinstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]

Besucheranschrift

Gartenstraße 76-78
76135 Karlsruhe

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936-80995

Voraussetzungen

Ihr Papierführerschein wurde nicht von der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort ausgestellt.

Verfahrensablauf

Sie können die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, die den Papierführerschein ausgestellt hat.
Der Antrag kann in der Regel formlos erfolgen, beispielsweise durch Brief oder E-Mail. Soweit die zuständige Behörde für die Beantragung der Karteikartenabschrift bereits einen Online-Antrag anbietet, kann dieser über den Link genutzt werden.

Die Karteikartenabschrift wird im Regelfall direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort, an dem der Papierführerschein ausgestellt worden ist.
  • Angaben zum Papierführerschein: Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
  • Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
  • Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift

Kosten

je nach Behörde unterschiedlich

Vertiefende Informationen

Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland - Kraftfahrt-Bundesamt

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen (Form und Frist), erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Freigabevermerk

08.11.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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