Fahrerlaubnis
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen sie durch einen Führerschein nachweisen.
Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. In beiden Bereichen müssen Sie eine Prüfung ablegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen. Das ist frühestens nach zwei Wochen möglich. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Vertiefende Informationen
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Eine Karteikartenabschrift beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)
- Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen
- Mofaprüfbescheinigung beantragen
- Führerschein beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Freigabevermerk
24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.