Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Unternehmenskarte
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Freigabevermerk
21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
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Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.