Kontrolle der Lebensmittelsicherheit
Die Betriebe müssen im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen.
Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle". Das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.
Vertiefende Informationen
- Die amtliche Überwachung ist zuständig für:
- Detaillierte Informationen zur amtlichen Untersuchung verschiedener Produkte und Lebensmittel erhalten Sie auf den Seiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA).
- Thema "Verbraucherschutz" auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
- Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
- Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Freigabevermerk
Stand: 21.06.2024
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Verbraucherschutz und Ernährung
- Eich- und Beschusswesen
- Ernährung und Lebensmittelsicherheit
- Ernährung
- Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Kontrolle der Lebensmittelsicherheit
- Lebensmittelhygiene
- Finanzdienstleistungen und Beschwerdeverfahren
- Gewinnspiele
- Kundenrechte im Handel
- Marktüberwachung
- Produktsicherheit
- Strom- und Gaspreise
- Telekommunikation und Internet
- Trinkwasserüberwachung
- Verbraucherportal Baden-Württemberg
- Weiterführende Links
- Werbeverkaufsfahrten
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.