Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) - produktbezogener Umweltschutz
Was ist Ökodesign?
Die EU-Ökodesign-Richtlinie bildet den Rahmen für produktspezifische Verordnungen, die für viele Produkte Anforderungen an ihre umweltrelevanten Eigenschaften festlegen. So darf zum Beispiel der Stand-by-Verlust von herkömmlichen Elektrokleingeräten nicht höher als 0,5 W sein, Waschmaschinen müssen über ein Eco-Programm verfügen oder Elektromotoren einen bestimmten Mindest-Wirkungsgrad erreichen.
Neben Bestimmungen zum Energie- und Ressourcenverbrauch während der Produktnutzung gewinnen Anforderungen an die Lebensdauer und das Nutzungsende immer mehr an Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise Reparierbarkeit, Demontierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit.
Die Hersteller müssen für die Konformität ihrer Produkte mit den Vorgaben der einzelnen Verordnungen geradestehen. Um zu zeigen, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen, sind sie dazu verpflichtet, an den Produkten das CE-Zeichen anzubringen.
Was ist Energieverbrauchskennzeichnung?
In den EU-Bestimmungen zur Energieverbrauchskennzeichnung ist festgelegt, welche Angaben beim Verkauf von Produkten über deren Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen gemacht werden müssen. Dazu sind einheitliche Etiketten (Energielabel) und Produktinformationen vorgeschrieben.
Unter die Bestimmungen fallen z.B. Haushaltsgeräte, Heizkessel, PKWs und Reifen.
Die Regelungen gelten nicht nur für im Laden ausgestellte Ware. Auch in Werbeprospekten und im Online-Handel angebotene Produkte sind betroffen. Durch die Energieverbrauchskennzeichnung sollen Kundinnen und Kunden in die Lage versetzt werden, sich für effiziente Produkte zu entscheiden. Dadurch können sie den Energieverbrauch in ihrem Haushalt verringern.
Was ist die Effizienzklasse?
Die augenfälligste Angabe auf dem Energielabel ist die Effizienzklasse. Sie ist farblich abgestuft.
Die ursprüngliche Einteilung bei der Einführung der Label sah hierfür eine Skala von A (grün, beste Klasse) bis G (rot, schlechteste Klasse) vor. Durch den technischen Fortschritt wurden aber für etliche Produktgruppen zusätzliche Effizienzklassen eingeführt, bis hin zu der aktuell bestmöglichen Klasse A+++. Inzwischen gilt für einige Produktgruppen wieder eine Skala von A bis G - und es gibt ein Label im neuen Design.
Welche Ziele haben diese Rechtsvorschriften?
Die Ökodesign-Bestimmungen legen Mindeststandards für Produkte fest, die zum Verkauf angeboten werden dürfen.
Die Energieverbrauchskennzeichnung soll durch die Möglichkeit einer bewussten Kaufentscheidung die Nachfrage nach effizienten Produkten erhöhen.
Die Rechtsvorschriften sind ein wichtiger Baustein zum Erreichen der EU-Klimaschutzziele und zur Umsetzung der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Außerdem soll der Verbraucherschutz gefördert, der freie Warenverkehr in der EU gewährleistet und Wettbewerbsverzerrung vermieden werden.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Rechtsvorschriften?
Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ist in Baden-Württemberg dafür zuständig, die Einhaltung der Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen zu überwachen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 05.10.2023
Verantwortlich: Regierungspräsidium Tübingen
Struktur der Lebenslage:
- Verbraucherschutz und Ernährung
- Eich- und Beschusswesen
- Ernährung und Lebensmittelsicherheit
- Finanzdienstleistungen und Beschwerdeverfahren
- Gewinnspiele
- Kundenrechte im Handel
- Marktüberwachung
- Harmonisierte Bauprodukte
- Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) - produktbezogener Umweltschutz
- Produktsicherheit im Rahmen der Marktüberwachung
- Sicherheit von Chemikalien in der stofflichen Marktüberwachung
- Produktsicherheit
- Strom- und Gaspreise
- Telekommunikation und Internet
- Trinkwasserüberwachung
- Verbraucherportal Baden-Württemberg
- Weiterführende Links
- Werbeverkaufsfahrten
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.