Zusatzstoffe in Lebensmitteln
Zusatzstoffe werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihre Eigenschaften zu verändern (z.B. um die Haltbarkeit zu verlängern, den Geschmack zu verstärken oder die Farbe zu verändern).
Damit ein Stoff als Zusatzstoff zugelassen wird,
- muss er gesundheitlich unbedenklich sein,
- darf er zu keiner Täuschung der Verbraucher führen und
- muss er einen bestimmten technologischen Zweck erfüllen.
Derzeit gibt es rund 320 zugelassene Zusatzstoffe. Sie sind auf Lebensmittelverpackungen häufig anstelle des Zusatzstoffnamens mit der EU-einheitlichen E-Nummer aufgeführt.
Beispiel: E 330 = Citronensäure
"E" steht für EG oder EU beziehungsweise für "edible/essbar" und bedeutet, dass der jeweilige Stoff in der Europäischen Union zugelassen ist.
Die Nummer dahinter bezeichnet den jeweiligen Stoff und ersetzt dessen chemische Bezeichnung.
Zusätzlich zum Zusatzstoffnamen oder zur E-Nummer muss auf der Verpackung auch noch der Klassenname angegeben werden.
Beispiele für solche Klassen sind:
- Konservierungsstoffe (verlängern die Haltbarkeit)
- Säuerungsmittel (erhöhen den Säuregrad beziehungsweise verleihen einen sauren Geschmack)
- Geschmacksverstärker
- Feuchthaltemittel
- Backtriebmittel
- Verdickungsmittel
- Farbstoffe
Natürliche Aromen, Pflanzenschutzmittel und Verarbeitungsstoffe gelten nicht als Zusatzstoffe.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Verbraucherschutz und Ernährung
- Eich- und Beschusswesen
- Ernährung und Lebensmittelsicherheit
- Finanzdienstleistungen und Beschwerdeverfahren
- Gewinnspiele
- Kundenrechte im Handel
- Marktüberwachung
- Produktsicherheit
- Strom- und Gaspreise
- Telekommunikation und Internet
- Trinkwasserüberwachung
- Verbraucherportal Baden-Württemberg
- Weiterführende Links
- Werbeverkaufsfahrten
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.