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Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden

Labore, die im Auftrag von Lebensmittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln durchführen, sind verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel zu melden.

Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:

  • Handelt es sich um eine in Deutschland gezogene Lebensmittelprobe?
  • Nehmen Sie aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Lebensmittel- sicherheit nicht eingehalten werden? Besteht daher ein Verkehrsverbot?

Hinweis: Die Meldepflicht ergänzt die Pflichten der Lebensmittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für Sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn Sie annehmen, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht sicher sind.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

  • die für das jeweilige Labor zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn der Firmensitz Ihres Labors in einem Landkreis liegt: das Landratsamt.

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Gartenstraße 82-84
76135 Karlsruhe

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 0721 936-83020

Fax: 0721 936-83799

Voraussetzungen

  • Sie sind verantwortlich für ein Labor, das im Auftrag von Lebensmittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln durchführt.
  • Sie haben eine in Deutschland von einem Lebensmittel gezogene Probe und
  • nehmen aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Lebensmittelsicherheit nicht eingehalten werden und daher ein Verkehrsverbot besteht.

Verfahrensablauf

Über nicht sichere Lebensmittel müssen Sie schriftlich oder elektronisch die zuständige Stelle informieren. Ein Formular gibt es nicht.

Fristen

sofort

Erforderliche Unterlagen

  • Zeitpunkt und Ergebnis der Analyse
  • angewendete Analysenmethode und
  • Auftraggebende der Analyse

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf den Internetseiten

Hinweise

Hinweis: Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Unterrichtung) nicht sicherer Lebensmittel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000 verhängen.

Rechtsbehelf

kein

Freigabevermerk

21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.