Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Vertiefende Informationen
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen
- Vormund bestellen
- Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen
- Rechtliche Betreuung - Aufwendungsersatz beantragen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen
- Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen
- Vergütung als Berufsbetreuer oder Berufsvormund beantragen
Freigabevermerk
11.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Vormundschaft und rechtliche Betreuung
- Auswahl und Aufgaben der Betreuungsperson
- Beginn der Vormundschaft
- Ende der Vormundschaft
- Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
- Folgen der Betreuung
- Rechte und Pflichten des Vormundes
- Rechtliche Betreuung
- Voraussetzungen der Betreuung
- Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
- Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.