Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften mit Alkoholausschank
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Finanzanlagenvermittler
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
- Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater - Erlaubnis für Tätigkeit beantragen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen
- Taxigenehmigung beantragen
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Finanzdienstleistungen (Kreditwesengesetz) - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler (ohne Immobiliar-Verbraucherdarlehen) - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Betrieb einer Apotheke beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
- Produktakzessorische Versicherungsvermittler- Erlaubnisbefreiung beantragen
- Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
- Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat ihn am 11.06.2024 freigegeben.
Struktur der Lebenslage:
- Gewerbe
- Erlaubnispflichtige Gewerbe
- Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung
- Register und Rollen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.