Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Erteilung der Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zuständig geworden.
Allgemeine Informationen zum Rechtsdienstleistungsgesetz sowie Informationen zum Registrierungsverfahren, der Registersuche, zu Beschwerden und zur geldwäscherechtlichen Aufsicht finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Hinweise
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Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
20.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.