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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Der Arbeitgeber ruft Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale online ab. Das sind beispielsweise Steuerklasse, Kinderfreibetrag und ein Werbungskostenfreibetrag.

Die Angaben werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Zum Abruf benötigt Ihr Arbeitgeber Ihr Geburtsdatum sowie Ihre steuerliche Identifikationsnummer.

Beginnen Sie im Kalenderjahr ein neues Arbeitsverhältnis, müssen Sie ihm zudem sagen, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse I bis V) oder Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) handelt.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Freigabevermerk

29.11.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums