Was können Sie beim Standesamt erledigen?
Anmeldung der Eheschließung
Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung telefonisch beim Standesamt, welche Papiere für die Eheschließung erforderlich sind.
Weitere Informationen finden Sie unter „Erforderliche Unterlagen zur Eheschließung“.
Auch halten wir hierzu für Sie ein entsprechendes Merkblatt bereit.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung am Tag der Anmeldung beim Standesamt in bar oder durch EC-Cash zu entrichten sind.
Ehefähigkeitszeugnisse
Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe eingehen möchten benötigen Sie für bestimmte Staaten ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis kann bei uns beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen zur Eheschließung
Der Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Heiratstermin bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) hat. Über die Anmeldung wird eine Niederschrift aufgenommen.
Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind richtet sich natürlich nach ihrer persönlichen Situation (Vorehen, Auslandsbeteiligung usw.).
Hier wollen wir Ihnen lediglich aufzeigen, welche Papiere zwei ledige, deutsche Staatsangehörige (keine Kinder) für die Anmeldung der Eheschließung benötigen:
- Nachweis der Identität (Personalausweis oder Reisepass)
- Beglaubigte Auszüge aus dem Geburtsregister mit Hinweisen
- Bei einem Wohnsitz außerhalb von Oberderdingen: Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde/BürgerBüro (das Ausstellungsdatum der Aufenthaltsbescheinigung sollte bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 2 Wochen sein). Bei mehreren Wohnsitzen ist auch eine Bescheinigung der Meldebehörde vorzulegen, in deren Bezirk der/die Eheschließende(n) seinen/ihren weiteren Wohnsitz hat/haben
Fälle mit Auslandsbeteiligung
Sofern einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit haben sind oftmals vielfältige Unterlagen (Bsp. Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates, Ledigkeitsbescheinigung usw.) erforderlich. In diesen Fällen ist eine umfangreiche Information erforderlich. Bitte setzen Sie sich daher telefonisch mit uns in Verbindung.
Wichtiger Hinweis:
Urkunden in fremder Sprache sind von einem in der BRD zugelassenen und beeidigten Urkundenübersetzer zu übersetzen; eine Liste der zugelassenen Dolmetscher können Sie beim Standesamt Oberderdingen erfragen.
Das fremdsprachige Original ist zusammen mit der Übersetzung vorzulegen.
Auszug aus dem Gebührenverzeichnis
Eheschließung
Prüfung der Ehefähigkeit
- bei der Anmeldung der Eheschließung 65,-€
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 110,-€
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht durchzuführen ist 130,-€
- Vornahme einer Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten 110,-€
- Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45,-€
Ehefähigkeitszeugnis
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 65,-€
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von
- der Staatsangehörigkeit 110,-€
Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen
- Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 35,-€
- Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder
- Zustimmung zur Namensführung 40,-€
Personenstandsurkunden
- Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem
- Personenstandsregister 20,-€
- Ausstellung einer Personenstandsurkunde 20,-€
Sonstige Amtshandlungen
- Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsregister 20,-€
- Eheschließungen im großen Sitzungssaal: 100,--€
- Eheschließung im Schloss Flehingen: 200,--€
Geburten
- Anmeldung von Geburten, die sich in Oberderdingen ereignet haben (Entbindungen in den umliegenden Krankenhäusern werden beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt und beurkundet).
- Vaterschaftsanerkennungen
- Namenserklärungen
Namenserklärungen
Beim Standesamt können auch verschiedene Namenserklärungen (Bsp.: Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe, nachträgliche Namensvoranstellung oder –anfügung, Namenserteilung oder Einbenennung usw.) abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin; Sie erhalten dann auch Auskunft darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Namensführung
In der Ehe führt jeder Ehegatte seinen Namen zunächst grundsätzlich nach dem Recht des Staates dem er angehört. Jedoch besteht auch für ausländische Ehegatten die Möglichkeit deutsches Namensrecht zu wählen. Eine ausführliche Information hierzu erhalten Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bei der „Anmeldung der Eheschließung“.
Sofern deutsches Namensrecht zur Anwendung kommt, können die Ehegatten durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen. Sofern keine Erklärung abgegeben wird, behält jeder Ehegatte den Namen welchen er zur Zeit der Eheschließung geführt hat.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann ebenfalls durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Selbstverständlich erfolgt auch hierüber im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung eine umfassende Information.
Ausstellung von Personenstandsurkunden:
Folgende Urkunden werden ausgestellt, wenn das Ereignis in Oberderdingen beurkundet wurde:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Beglaubigte Auszüge aus dem Geburts-, Ehe- und Sterberegister
Bitte bringen Sie zur Abholung der Urkunden einen gültigen Ausweis mit. Sofern Sie die Urkunden für jemand anderes abholen, benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht und dessen Ausweis in Kopie.
Sterbefälle
Anzeige von Sterbefällen, die sich in Oberderdingen und den Ortsteilen ereignet haben.
Informieren Sie sich hierzu auch unter „Was ist bei einem Todesfall zu tun“ (einfach den unterstrichenen Text anklicken/bestätigen und Sie kommen auf die gewünschte Seite).
Kirchenaustritte
Der Kirchenaustritt kann nur von Ihnen persönlich erklärt werden und ist gebührenpflichtig (20,--€). Da es sich bei der Austrittserklärung um eine öffentliche Beglaubigung handelt ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.