Röntgeneinrichtungen in der Medizin
In der Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin werden Röntgeneinrichtungen zur Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten verwendet.
Ein bekanntes Beispiel für die Anwendung in der Diagnose ist das Röntgen (Röntgenaufnahme, Computertomografie). Röntgenstrahlen durchleuchten den menschlichen Körper, um Knochenbrüche oder Veränderungen im Gewebe sichtbar zu machen. Über ihren Einsatz entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz.
Zu den Röntgeneinrichtungen gehören neben konventionellen Röntgengeräten weitere Gerätearten, wie zum Beispiel C-Bögen, Computertomographen, Knochendichte-Messgeräte, Mammographie-Geräte und Röntgentherapie-Geräte.
Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet zwischen einem genehmigungsbedürftigen Betrieb einer Röntgeneinrichtung und einer Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung.
Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen ist unverzüglich einer von der zuständigen Behörde bestimmten ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle mitzuteilen. Eine Kopie dieser Anmeldung ist dem zuständigen Regierungspräsidium zu übersenden.
Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich mitzuteilen.
Die Vorschriften, Vorgaben und Regelungen für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen sowie deren Anwendung am Menschen und am Tier sind im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung zu finden.
Vertiefende Informationen
- Informationen zur Überwachung im Bereich Strahlenschutz in Industrie und Medizin auf der Internetseite des Umweltministeriums
- Informationen zum Strahlenschutz im Anwendungsbereich Medizin
- Strahlenschutz - Informationen der Regierungspräsidien
- Formulare, Merkblätter und Adressen der Regierungspräsidien
Rechtsgrundlage
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
28.05.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Umwelt
- Abfallvermeidung und Entsorgung
- Biologische Vielfalt und Landwirtschaft
- Bodenschutz
- Elektromagnetische Felder
- Klimaschutz, Energie und Rohstoffe
- Nachhaltige Entwicklung
- Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege
- Strahlenschutz
- Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder des Umgangs mit radioaktiven Stoffen
- Ermittlung der Körperdosis
- Röntgeneinrichtungen in der Medizin
- Schutz vor Radon
- Teilhabe am Umweltschutz
- Wasser und Gewässerschutz
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.