Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen
Häusliche Gewalt endet nicht mit einem bestimmten Lebensalter, es kann sich bis ins hohe Alter fortsetzen. Häufig handelt es sich dabei auch um Formen sexueller Gewalt, die sich oftmals gegen Frauen richtet.
Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt werden, haben Sie die Möglichkeit, dass dem Täter Platzverweis erteilt wird.
Vertiefende Informationen
- Lebenslage "Häusliche Gewalt"
- Kapitel "Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen" einer Straftat
- Broschüre "Gemeinsam gegen häusliche Gewalt" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.
Das Sozialministerium hat ihn am 27.04.2020 freigegeben.
Struktur der Lebenslage:
- Opferschutz und Opferhilfe
- Angebote zur Unterstützung von Opfern
- Frauen
- Hilfe für Gewaltopfer
- Kinder und Jugendliche
- Senioren und Seniorinnen
- Gewalt in stationären Pflegeeinrichtungen
- Häusliche Gewalt gegen ältere Menschen
- Raubüberfälle und Trickbetrug
- Beratungsstellen
- Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen
- Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
- Sogenannte Sekten und Psychogruppen
- Weitere Informationen und Links
- Wichtige Telefonnummern für den Notfall
- Angebote zur Unterstützung von Opfern
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.