Hilfe für Gewaltopfer
Gewalt kann im Alltag in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Arbeitsplatz) oder auch im vermeintlich geschützten, privaten Bereich (beispielsweise in der Partnerschaft und Familie) entstehen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber,
- wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten und
- wie Sie sich vor solchen Angriffen schützen können.
Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen ausgesetzt, rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Zwangsverheiratung verhindern
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Opferschutz und Opferhilfe
- Angebote zur Unterstützung von Opfern
- Frauen
- Hilfe für Gewaltopfer
- Kinder und Jugendliche
- Senioren und Seniorinnen
- Beratungsstellen
- Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen
- Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
- Sogenannte Sekten und Psychogruppen
- Weitere Informationen und Links
- Wichtige Telefonnummern für den Notfall
- Angebote zur Unterstützung von Opfern
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.