Allgemeines und Rechtliches zur Tierhaltung
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz in Artikel 20a verankert. Damit wurde eine lange Diskussion über den Rang des Tierschutzes im Verfassungsgefüge abgeschlossen.
Dieses Kapitel soll Sie über grundlegende rechtliche Aspekte der Tierhaltung aufklären. Diese beinhalten sowohl Mindestanforderungen an die Haltung, weiterführende Informationen in Leitlinien als auch Pflichten zur Registrierung einer Tierhaltung, Dokumentationspflichten und Hinweise zu Impfungen und Meldepflichten.
Bei konkreten weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt.
Rechtsgrundlage
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Tierquälerei anzeigen
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- EU-Heimtierausweis (Pet Passport) beantragen
- Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen
- Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten Genehmigung
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
Struktur der Lebenslage:
- Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd
- Allgemeines und Rechtliches zur Tierhaltung
- Fischerei und Jagd
- Heimtierhaltung
- Nutztierhaltung
- Weiterführende Links
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.