Tierquälerei anzeigen
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
- die Polizei oder
- das Veterinäramt der Unteren Verwaltungsbehörde
Untere Verwaltungsbehörde ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Gartenstraße 82-84
76135 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-83020
Fax: 0721 936-83799
Polizeirevier Bretten [Polizeipräsidium Karlsruhe]
Hausanschrift
Weißhofer Straße 47
75015 Bretten
Telefon: 07252 5046-0
Fax: 07252 5046-44
E-Mail: BRETTEN.PREV@polizei.bwl.de
Voraussetzungen
- Sie haben einen Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
- der nächsten Polizeidienstelle oder
- dem zuständigen Veterinäramt
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.