Gläubiger und Schuldner
Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.
Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen
- Europäisches Verfahren für geringe Forderungen einleiten
- Mahnbescheid beantragen
- Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen
- Schuldnerverzeichnis - Einsicht nehmen
- Europäischen Mahnbescheid (Europäischen Zahlungsbefehl) beantragen
- Vollstreckungsbescheid beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Freigabevermerk
03.03.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
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Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.