Gläubiger und Schuldner
Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.
Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.
Vertiefende Informationen
Unter Insolvenzbekanntmachungen veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen
- Europäisches Verfahren für geringe Forderungen einleiten
- Mahnbescheid beantragen
- Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen
- Schuldnerverzeichnis - Einsicht nehmen
- Europäischen Mahnbescheid (Europäischen Zahlungsbefehl) beantragen
- Vollstreckungsbescheid beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
zur Übersicht Lebenslagen
Struktur der Lebenslage:
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.