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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 13.01.2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 sind/werden den Wählerinnen und Wählern in den kommenden Tagen bis spätestens 02. Februar 2025 durch verschiedene Austräger der Gemeinde zugestellt.

 

Falls Sie bis zum 03. Februar 2025 keine Benachrichtigung erhalten haben, jedoch der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nachprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bitte wenden Sie sich dazu an das Bürgermeisteramt -BürgerBüro-, Amthof 13 in 75038 Oberderdingen.

 

Wer sich am Wahltag während der Wahlzeit außerhalb des Wahlbezirkes aufhält oder wegen Krankheit oder eines sonstigen Grundes den Wahlraum nicht aufsuchen kann, kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Sonntag, den 23.02.2025 beantragen.

 

Hier können Sie auswählen, ob Sie die Briefwahlunterlagen an die eigene Anschrift oder an eine andere Adresse (z.B. Urlaubsadresse, Krankenhaus etc.) gesendet haben möchten.

 

Neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form zu beantragen (§ 27 BWO). Dazu folgen Sie bitte auf der Homepage der Stadtverwaltung Oberderdingen (http://www.oberderdingen.de) dem Link auf der Startseite und füllen hier das Erfassungsformular mit Ihren persönlichen Daten bzw. den Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aus. Auch hier steht Ihnen offen, ob Sie sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

 

Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen nur bis Donnerstag, 20. Februar 2025 um 12.00 Uhr möglich ist.

 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten/Deutsche Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail (buergerbuero@oberderdingen.net) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

 

Wahlscheinanträge können nur bis Freitag, 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr gestellt werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden. Das BürgerBüro ist bemüht, allen Antragstellern die Unterlagen umgehend zuzustellen.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das BürgerBüro Oberderdingen Tel: 07045/43-0.

 

Ihr

BürgerBüro Oberderdingen