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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 19.12.2024
Wichtige Informationen zum Feuerwerk !
Abbrennen von Silvesterfeuerwerk
Mit Chinaböllern, Knallfröschen und Silvesterraketen wird traditionell und fröhlich das neue Jahr begrüßt. Leider bringt die Tradition auch Gefahren mit sich, denn Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können beim falschen Umgang damit auch mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leben und Gesundheit gibt das Ordnungsamt daher folgende Hinweise.
Böller und Raketen gehören zum Jahreswechsel dazu. Feuerwerkskörper sind jedoch kein ungefährliches Spielzeug. Jedes Jahr gibt es zum Teil schlimme Verletzungen und auch Brände mit entsprechenden Sachschäden sind keine Einzelfälle.
Damit das Feuerwerk ein Ausdruck der Lebensfreude bleibt, weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper/ Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet ist. Diese Ein-schränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffgesetz.
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silvestertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper / Knallkörper zu zünden.
In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV)!
Hierzu zählen insbesondere das Ortszentrum Oberderdingen sowie die Dorfkerne in Flehingen und Großvillars.
Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern / Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – handelsübliches Silvesterfeuerwerk) verboten ist (§ 23 Abs. 2 Satz 2 1. SprengV).
Bitte achten Sie auf die Bedienungshinweise der Hersteller. Nur Böller und Raketen, die eine BAM – Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung haben und mit dem Kürzel „BAM“ gekennzeichnet sind, sind sicher. Dazu zählen auch Feuerwerkskörper mit einem europaeinheitlichen CE – Kennzeichen, die bei korrekter Bedienung ebenfalls sicher sind. Es wird zudem vor gefährlichen Böllern, die nicht in Deutschland zugelassen sind gewarnt. Böller und Raketen aus dem Ausland können zwar billiger sein, sind dafür aber nicht garantiert sicher - und deshalb verboten. Bei nicht geprüften Feuerwerkskörpern kann es zu schweren Verletzungen kommen, wenn sie unkontrolliert abbrennen.
Allgemeine Hinweise:
- Die beiliegende oder aufgedruckte Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper ist unbedingt einzuhalten.
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden.
- Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern und Kirchen zünden.
- Auch wenn an Silvester gern Alkohol getrunken wird: Wer Raketen, Böller und Batteriefeuerwerk abbrennt, sollte einen klaren Kopf haben. Im betrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss keine Feuerwerkskörper zünden.
- Keine Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen.
- Beim Zünden des Feuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen.
- Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken. Raketen sollten mit dem Stiel in eine Flasche gestellt werden, und diese am besten noch in eine Getränke-kiste. Das gibt mehr Stabilität, damit die Rakete nicht unbeabsichtigt querschlägt und Menschen oder Gebäude trifft.
- Flugrichtung der Feuerwerkskörper so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können. Dabei sind auch die Windrichtung und -stärke zu beachten!
- Nach dem Anzünden des Feuerwerkskörpers auf Sicherheitsabstand gehen und nicht in den Händen behalten. Grundsätzlich gilt: Knallkörper niemals in der Hand anzünden und dann wegwerfen. Immer auf den Boden legen und sich dann schnell entfernen.
- „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals zünden. Wenn ein Feuerwerkskörper nicht ausgelöst hat, einige Minuten abwarten (manchmal geht er doch noch hoch) und dann entsorgen, damit nicht am Tag danach Kinder damit spielen. Den Blindgänger am besten vor dem Wegwerfen in Wasser legen, damit der Explosivstoff auch garantiert entschärft ist.
- Feuerwerkskörper herstellen oder verändern ist lebensgefährlich und deshalb verboten
Insbesondere wird auch darauf hingewiesen, dass es eigentlich auch dazu gehören sollte, die Hinterlassenschaften des Feuerwerksvergnügens auch auf den öffentlichen Flächen wieder zu beseitigen und den Müll beiseite zu schaffen. Vor allem im Fahrbahnbereich kann es sonst zu gefährlichen Situationen kommen und dem Ortsbild wäre dadurch auch sehr geholfen. Deshalb appellieren wir mit der Bitte: Wer böllern kann, kann auch aufräumen
Wir bitten um Beachtung und wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr Ordnungsamt
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