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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten
Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 14.11.2024
Hinweise zum Winterdienst !!
In der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 12.11.2024 wurde der neue Räum- und Streuplan der Stadt Oberderdingen mit den Stadtteilen Flehingen und Großvillars festgestellt.
Rechtliche Regelungen
Grundsätzliches:
Die Streuung der Straßen und öffentlichen Verkehrswege (z.B. Treppen) obliegt grundsätzlich der Stadt als Amtspflicht in hoheitlicher Tätigkeit gemäß §§ 41, 59 StrG, weil es sich dabei um eine Pflicht handelt, die mit der Überwachung der Verkehrssicherheit zusammenhängt.
Eine Streupflicht auf Fahrbahnen besteht innerorts nur bei Glätte an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Diese beiden Merkmale müssen kumulativ erfüllt sein.
Verkehrswichtig sind grundsätzlich nur Durchgangsstraßen und sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.
Gefährlich sind nur Gefällstrecken, die ein Abbremsen des Fahrzeugs erforderlich machen; sie müssen daher ein Gefälle aufweisen, welches erheblich über 2 bis 3 % hinausgeht.
Anliegerstraßen, die lediglich dem Anliegerverkehr der Einwohner gewidmet sind, sind nicht verkehrswichtig.
Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird in objektiver Hinsicht durch die Verkehrsbedeutung der Straße, insbesondere auch die Art und Häufigkeit ihrer Benutzung sowie deren Gefährlichkeit bestimmt.
Die Räum- und Streupflicht besteht also nicht uneingeschränkt. Sie steht vielmehr unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei es auch auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt.
Grundsätzlich wird vorausgesetzt, dass die Verkehrsteilnehmer die im Winter allgemein erforderliche Sorgfalt einhalten, sodass nur den auch bei Beachtung dieses Maßstabs bestehenden Unfallrisiken begegnet werden muss.
Beginn der Streupflicht:
Beginn und Ende der Streupflicht richten sich nach dem jeweiligen Verkehrsbedürfnis. Nach anerkannter Rechtsprechung setzt die Streupflicht in der Regel erst bei Vorliegen einer konkret-aktuellen Glättegefahrenlage ein; eine Pflicht zu vorbeugendem Streuen besteht grundsätzlich nicht. Mit dieser Maßgabe müssen Winterdienstmaßnahmen morgens rechtzeitig begonnen werden, dass glatte und streupflichtige Verkehrsflächen zu Beginn des Hauptberufsverkehrs abgestreut sind. Üblicherweise ist im städtischen Gebiet am Morgen regelmäßig bis 6.30 Uhr zu streuen, in ländlichen Gegenden sind die Gemeinden verpflichtet bis spätestens 7.00 Uhr Streumaßnahmen vorzunehmen. Der kommunale Streuplan begründet für sich genommen keine Verpflichtung, zur vorgesehenen Zeit zu streuen. Tritt die Glätte im Lauf des Tages ein, muss dem Streupflichtigen ein angemessener Zeitraum zugebilligt werden, um die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Glätte zu treffen.
Gemeinden sind an Sonn- und Feiertagen regelmäßig nicht verpflichtet vor 9.00 Uhr morgens die Straßen zu streuen.
Räum- und Streupflicht der Anlieger:
Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine Streupflichtsatzung (§ 41 Abs. 2 StrG) ist eine Stadt nicht ihrer gesamten Verantwortung ledig, sondern vielmehr verpflichtet, die Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger zu überwachen. Aus der Nichterfüllung dieser Überwachungspflicht kann die Stadt insbesondere dann haften, wenn sie weder darlegen noch beweisen kann, dass sie eine solche Überwachung überhaupt durchgeführt hat. Die Haftung richtet sich nach Artikel 34 GG, § 839 BGB.
Grundsätzlich keine Streupflicht zugunsten von Radfahrern auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen:
Radfahrer haben auf Radwegen, anders als Fußgänger auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen (z.B. Zebrastreifen), keinen generellen Anspruch auf das Bestreuen des ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes. Eine Streupflicht besteht nur, wenn es sich bei dem befahrenen Weg um eine „gefährliche Fahrbahnstelle“ handelt.
Bei einem gemeinsamen Rad- und Gehweg wird der Radfahrer nicht vom Schutzbereich der Streupflicht zugunsten der Fußgänger erfasst. Wenn sich der Radfahrer entscheidet, auch bei Glätte mit dem Fahrrad zu fahren, so tut er diese auf eigene Gefahr.
Streupflicht zugunsten der Fußgänger:
Die Gemeinde hat zum Schutz der Fußgänger an denjenigen Stellen abgestreute Übergänge über die Straße zu schaffen, an denen eine Fahrbahnüberquerung für den Fußgänger unvermeidbar ist und außerdem ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht. Es sind nicht nur die besonders gekennzeichneten Fußgängerüberwege wie „Zebrastreifen“, sondern auch solche Straßenübergänge streupflichtig, auf denen ein lebhafter Fußgängerverkehr herrscht („unentbehrliche Fußgängerüberwege“). Diese Voraussetzung liegt unter anderem dann vor, wenn 34 Fußgänger den Überweg in 30 min queren.
Es gibt keinen Grundsatz, wonach auch in Wohngebieten außerhalb des Ortskerns Fußgänger unabhängig von der konkreten Verkehrsbedeutung in jedem Fall die Möglichkeit eines gefahrlosen Durchkommens haben müssen.
Streupflicht bei außerörtlichen Straßen:
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht nur an für den Kraftfahrzeug-Verkehr besonders gefährlichen Stellen eine Räum- und Streupflicht. Der Autofahrer muss erhöhte Vorsicht auf Strecken walten lassen, die wegen örtlicher Gegebenheiten (Wald, Nähe zum See) besonders Glätte gefährdet sind.
Warnsystem:
Zur Organisation des Winterdienstes gehört auch ein Warnsystem (insbesondere Kontrollfahrten), durch das entstandene Glättebereiche rechtzeitig bekannt werden. Es muss organisatorisch gewährleistet sein, dass das Straßennetz systematisch überprüft wird und etwaige Glättemeldungen zuverlässig an die für den Winterdienst verantwortlichen Personen gelangen.
Verwendetes Streugut:
Splitt ist im Straßenwinterdienst keine Alternative zu Streusalz, so eine Studie des Öko-Instituts in Freiburg.
Der Nachteil von Splitt im Vergleich zum Salz:
Um die abstumpfenden Streumittel herzustellen und auf die Fahrbahnen zu streuen wird bei gleichem Nutzen ein dreifach höherer Primärenergieaufwand benötigt. Das hat sich bei einer orientierenden Ökobilanz ergeben. Zudem können abstumpfende Stoffe selbst mit einem hohen Aufwand nur zum Teil bei der Straßenreinigung eingesammelt werden. Sie erhöhen deshalb die zu entsorgenden Abfallmengen aus den Sinkkästen der Straßenabläufe und dem Sandfang kommunaler Kläranlagen.
Es ist für die verkehrssicherungspflichtige Gebietskörperschaft sowohl personell als auch finanziell unmöglich, alle Straßen bei Glätte durch Bestreuen ständig völlig gefahrlos zu gestalten und zu erhalten.
Aufgrund der milden Winter der vergangenen Jahre, waren nur wenige Einsätze des städtischen Bauhofes erforderlich. Daraus ergaben sich auch keine massiven Beschwerden aus der Bevölkerung und nur ein Versicherungsfall unseres Bauhofes
Oberderdingen
01) Im Teich - Bachstraße
02) Sulzfelder Straße bis Kirchberg – zurück-Hauptstraße – Flehinger Straße – Staffelweg -Aschingerstraße Nord bis Friedhof
03) An der Hessel bis Realschule und Busbahnhof
04) Hauptstraße – Flehinger Straße – Brettener Straße – Aschingerstraße Süd mit Schule - Sternenfelser Straße – zurück bis Lindenplatz – Bachstraße
05) Rote-Tor-Straße
06) Langwiesenstraße
07) Kreuzung Flehinger Straße
08) Weinstraße - Heiliggrund - Kirchberg - St. Laurentiusweg - Sallenbacherweg - Urbanweg - Gaisbergweg - Weinstraße
09) Hagenfeldstraße
10) An der Hessel - Am Gänsberg - Sonnenhalde
11) Karl-Fischer-Straße - Auf der Mauer - Hemrich
12) Mozartstraße - Steigweg
13) Beethovenstraße - Richard-Wagner-Straße
14) Hintere Gasse - Obere Gasse
15) Bremichstraße - Amselrain
16) Lerchenweg
17) Im Krautbühl - Bruchrain – Drosselweg
18) Schillerstraße
19) Bachstraße - Kirchstraße - Mühlweg - Im Kreusslen
20) Hölderlinstraße - August-Lämmle-Straße
21) Eichendorffstraße - Kleiststraße
22) Gerhard-Hauptmann-Straße
23) Heinrich-Blanc-Straße
24) Mörikestraße
25) Neubaugebiet „Hinter der Schießmauer“
(Karl-Pfister-Straße, Karl-Kern-Straße, Gustav-Brandauer-Straße, Paul-Burger-Straße, Fritz-Wunderlich-Straße, Heinrich-Kunzmann-Straße, Adolf-Kögel-Straße, Heinz-Treffinger-Straße, Franz-Kofler-Straße, Schwabstraße, Marie-Merkle-Straße)
26) Bussental - Uhlandstraße – Hebelweg
27) Am Stadion - Horn
28) Erlich-Ölmühle – Waldkindergarten - Hagenrain
Flehingen
01) Zufahrt ETZ Mühlweg + Ortsentlastungsstraße Oberderdingen und Allmend I (Matthias-Hohner-Straße – Paul-Hartmann-Straße) zurück über Flehinger Straße zu Allmend II Flehinger Straße bis Kreisverkehr Blanco E.G.O.
02) Kreuzgarten Busstrecke zurück Kreisel Ost – ca. 1/3 der Parkplätze und Zufahrt zu den
Parkplätzen >Kreisel West >Kreisel Ost, Attenbergstraße mit Stichstraßen
03) Derdinger Straße - Kraichtalstraße 2x – Am Bolenzergraben
04) Bissingerstraße - Franz-von-Sickingen-Straße - Bahnbrücker Straße 2x
05) Bahnhofstraße – Östl. Bahnhofstraße
06) Franz-von-Sickingen-Straße bis Zaisenhausen
07) Friedenstraße – Häldeweg und Zufahrt Friedhof
08) Gochsheimer Straße 2x
09) Hirschstraße – Am Brückle – Hof Eberhard – Hof Lämmle-Hofmann – Bahnwärterhäusle – Zufahrt Kläranlage
10) Feigenbutzstraße – An der Winterhälde
11) Bissingerstraße – Höhenburgstraße – Carl-Neff-Straße – Berta-Benz-Straße - Emil-von-Keßler-Straße – Attenbergstraße - Robert-Bosch-Ring
12) Steinbrunnenstraße – Eigenmannstraße
13) Am Zimmerplatz – Bertold-Augenstein-Straße - Rest Eigenmannstraße
14) Östl.Bahnhofstraße – Alemannenstraße - Frankenring
15) Aussiedlerhöfe entlang Braxmaier bis Pumpstation dann links hoch
16) Alte B 293 nach Zaisenhausen
Großvillars
01) Haustraße
02) Seniorenwohnheim Oberderdingen/Paula-Fürst-Schule/Ärztehaus
03) Feuerwehrhaus (Am Stadion 14)
04) Geh- und Radweg v. Stadion Oberderdingen bis Storchenweg
05) Heilbronner Straße bis Einmündung Arnaudstraße
06) Arnaudstraße
07) Jean-Dumas-Straße
08) Schulstraße - Feuerwehrhaus
09) Kirchhoffeld - Friedhof
10) Combastraße
11) Aillandstraße - Bussweg - Brunnenweg - Grenzweg
12) Waldenserstraße
13) Daniel-Mondon-Straße
14) Prarostinoweg – Turinerstraße – Pineroloweg - Torre-Pellice-Weg - Praliweg
15) Ziegelhütte - Villar-Perosa-Straße
16) Chisonestraße mit Stichweg links
17) Im Klott
18) Piemontstraße
19) Freudensteiner Straße
20) Kalbswiesenstraße
21) Seewiesenstraße
22) Freudensteiner Straße Rest
23) Rest Arnaudstraße – Rest Schulstraße
24) Bäckerweg
25) Storchenweg
26) Lehrn - Wilfenberg, Pfleiderer u. Maier
27) Seeweg
28) Rot-Kreuz (Verwaltung und Parkplatz)
29) Badstraße – Sudetenstraße – Hofacker
30) Goethestraße – Schubertweg
31) Geh- und Radweg Oberderdingen – Flehingen
32) Alemannenstraße – Bahnhofstraße (kath.Kirche) Hermann-Frank-Straße
33) Seniorenwohnanlage St.Franziskus
34) Ahornstraße – Eichenring- Lindenweg – Birkenweg – Erlenweg – Buchenweg – Akazienweg – Kastanienweg - Ahornstraße
35) Sickinger Mühle
36) Kürnbacher Straße mit Abzweigen – Reichenberg
37) Am Kohlbach
38) Samuel-Friedrich-Sauter-Straße – Am Senselberg
39) Seniorenwohnanlage Alte Mühle
40) Kirchgessnerplatz
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