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Bioabfall entsorgen

Bioabfälle können Sie entsorgen

  • in einer separaten Biotonne,
  • in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
  • durch Eigenkompostierung oder
  • im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.

Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis


Eigenbetrieb Abfallwirtschaft [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Werner-von-Siemens-Str. 2-6
76646 Bruchsal

Telefon: 0800 29820 10

Voraussetzungen

Sie möchten Bioabfall entsorgen.

Bioabfälle sind zum Beispiel

  • Gemüse- und Obstreste,
  • Balkon- und Topfpflanzen,
  • benutzte Kaffeefilter und Teebeutel aus Naturfasern,
  • feste Speisereste,
  • feste Altspeisefette,
  • altes Brot,
  • Eierschalen,
  • Fallobst,
  • Laub,
  • Rasenschnitt,
  • kleiner Heckenschnitt.

wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

siehe "Vertiefende Informationen"

Rechtsbehelf

keiner

Der Text dient ausschließlich der Information.

Rechtsgrundlage

Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Freigabevermerk

18.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.