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Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben

Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt sein müssen, müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.

Nach den Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) müssen Sie alle vier Jahre angeben:

  • Art,
  • Menge sowie
  • räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.

Formulare und weitere Angebote

Zuständige Stelle

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)


LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Hausanschrift

Griesbachstr. 1-3
76185 Karlsruhe

Postfach


76231 Karlsruhe

Telefon: 0721/5600-0

Fax: 0721/5600-1456

ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden

Voraussetzungen

Ihre Anlage ist nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.

Verfahrensablauf

Übermitteln Sie Ihre Emissionserklärung elektronisch. Nutzen Sie dafür die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung "BUBE online".

Fristen

alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

 

 

 

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Die Verpflichtung ergibt sich direkt aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Freigabevermerk

Stand: 30.01.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.