Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben
Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt sein müssen, müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.
Nach den Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) müssen Sie alle vier Jahre angeben:
- Art,
- Menge sowie
- räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.
Onlineantrag
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Hausanschrift
Griesbachstr. 1-3
76185 Karlsruhe
Postfach
76231 Karlsruhe
Telefon: 0721/5600-0
Fax: 0721/5600-1456
E-Mail: poststelle@lubw.bwl.de
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Voraussetzungen
Ihre Anlage ist nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.
Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.
Verfahrensablauf
Übermitteln Sie Ihre Emissionserklärung elektronisch. Nutzen Sie dafür die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung "BUBE online".
Fristen
alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Die Verpflichtung ergibt sich direkt aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 30.01.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.