Spätaussiedlerbescheinigung erhalten
Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.
Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Bundesverwaltungsamt
Hausanschrift
Barbarastraße 1
50735 Köln
Lieferanschrift
50728 Köln
Telefon: 022899 / 358-0 oder<br> 0221 / 758-0
Fax: 22899 / 358-2823
E-Mail: poststelle@bva.bund.de
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.
Bezugsort
Friedland
Verfahrensablauf
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.
Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.
Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Registrierschein
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Einzelfallbezogen
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
siehe Aufnahmebescheid des BVA
Rechtsgrundlage
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- § 4 Spätaussiedler
- § 5 Ausschluss
- § 7 Grundsatz
- § 15 Bescheinigungen
Freigabevermerk
10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.