Bafög für Studenten im Landkreis Karlsruhe
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Studentenwerk Karlsruhe
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe (Oststadt)
Tel.: 0721 / 6909 - 177
Fax: 0721 / 6909 - 292
E-Mail: bafoeg@sw-ka.de
Kernöffnungszeiten der Verwaltung:
Montag bis Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Landratsamt Karlsruhe
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-50
Fax: 0721 936-53199
E-Mail: posteingang@landratsamt-karlsruhe.de
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Voraussetzungen
Die Vorausetzungen für die Bafög-Gewährung und sonstige Voraussetzungen erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.
Verfahrensablauf
Für Fragen zum Verfahrensablauf, der Dauer etc. steht Ihnen das Studierendenwerk Karlsruhe zur Verfügung.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall mitbringen müssen, erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.
Kosten
-
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Monate. Da die meisten Anträge zum Wintersemester gestellt werden, kann es auch mal länger als 12 Wochen dauern.
Hinweise
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Karlsruhe (BAföG-Amt) ist ausschließlich für Studierende der Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim zuständig.
Für Schüler/-innen, Auszubildende oder Beantragende für das sogenannten Meister-BAföG (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) mit Wohnsitz in Karlsruhe ist die Stadt Karlsruhe zuständig.
Rechtsbehelf
Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.
Freigabevermerk
27.10.2014
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.