Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden, ohne Große Kreisstädte
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Rechtsaufsicht über seine 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.
Zu den Aufgaben der Rechtsaufsicht gehören u.a.:
- Widersprüche gegen Abgabenbescheide der Gemeinden
- Aufsichtsbeschwerden.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Abteilung Kommunalwesen und WahlenKommunal- und Prüfungsamt [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-53210
Fax: 0721 936-53599
E-Mail: kup@landratsamt-karlsruhe.de
Verfahrensablauf
Widersprüche gegen Abgabenbescheide sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Kommunal- und Prüfungsamt einzulegen.Aufsichtsbeschwerden sind möglichst schriftlich einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Kommunal- und Prüfungsamt, Abteilung Kommunalwesen und Wahlen.Kosten
Gebühren für Widersprüche richten sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Karlsruhe
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 13.10.2011
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.