Halterauskunft im Landkreis Karlsruhe
Nach § 39 Straßenverkehrsgesetz dürfen Fahrzeug- und Halterdaten nur übermittelt werden, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder Fahrzeug-Identifikationsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.
Onlineantrag
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
Die zuständige Zulassungsstelle.
Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
75015 Bretten
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80988
Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80987
Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80986
Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80985
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Die Anfrage des Kunden nach einer Halterauskunft muss schriftlich / per Mail, unter Darlegung einer Begründung, an die Zulassungsstelle erfolgen.
Telefonische Anfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.
Die Entscheidung über die Erteilung der Halterauskunft obliegt der Zulassungsstelle.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
fallabhängig
Freigabevermerk
26.07.2013
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.