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Halterauskunft im Landkreis Karlsruhe

Nach § 39 Straßenverkehrsgesetz dürfen Fahrzeug- und Halterdaten nur übermittelt werden, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder Fahrzeug-Identifikationsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.

Formulare und weitere Angebote

Zuständige Stelle

Die zuständige Zulassungsstelle.


Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
75015 Bretten

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80988


Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80987


Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80986


Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80985

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Die Anfrage des Kunden nach einer Halterauskunft muss schriftlich / per Mail, unter  Darlegung einer Begründung, an die Zulassungsstelle erfolgen.

Telefonische Anfragen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

Die Entscheidung über die Erteilung der Halterauskunft obliegt der Zulassungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

- schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft

- Personalausweis oder Reisepass

Kosten

fallabhängig

Freigabevermerk

26.07.2013

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.