Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:
- Ärztinnen und Ärzte
- Personen in Gesundheitsfachberufen
- Apothekerinnen und Apotheker
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:
- Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Hebammen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Bezirksregierung Münster (NRW). Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter "Vertiefende Informationen".
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Bezugsort
Bezirksregierung Münster. Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter "Vertiefende Informationen".
Verfahrensablauf
Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
- Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
- gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
Kosten
Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.
Bearbeitungsdauer
2 bis 8 Wochen
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- § 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
Freigabevermerk
27.03.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.