Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass
- eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
- der Verkehrsfluss so wenig möglich beeinträchtigt wird.
Bitte beachten Sie: Die Nutzung des Onlinedienstes ist aktuell auf die gewerbliche Antragsstellung begrenzt! Private über den Onlinedienst gestellte Anträge werden aktuell nicht bearbeitet. Nutzen Sie hierfür bitte den herkömmlichen Weg per Mail oder Post. Vielen Dank!
Onlineantrag
Zuständige Stelle
Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde
Landratsamt Karlsruhe
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-50
Fax: 0721 936-53199
E-Mail: posteingang@landratsamt-karlsruhe.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Voraussetzungen
Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
- der antragstellenden Person,
- den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
- der Polizei.
Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.
Fristen
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu zwei Monate dauern kann.
Erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag
Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen. - RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.
Kosten
Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.
Sie berücksichtigen unter anderem:
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Dauer der Einschränkung der Straßenraumes
Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.
Bearbeitungsdauer
je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme
Hinweise
Nähere Hinweise erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.
Rechtsgrundlage
Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) gemäß §6a StVG
Freigabevermerk
15.01.2023 Landratsamt Karlsruhe
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.