Kombinierte Text-Bild-Warnhinweise für bestimmte Tabakerzeugnisse beantragen
Die Hinweise für Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen und Wasserpfeifentabak bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis inklusive dazugehörigem Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv einer sogenannten Raucherlunge.
Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.
Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Daher müssen Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragen.
Sie dürfen die Bilddateien ausschließlich entsprechend den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission benutzen. Die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise finden Sie in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Union.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Postfach
38005 Braunschweig
Hausanschrift
Bundesallee 35
38116 Braunschweig
Telefon: 0531/21497-0
Fax: 0531/21497-299
E-Mail: poststelle@bvl.bund.de
Voraussetzungen
Die Dateien erhalten ausschließlich Tabakunternehmen zur Kennzeichnung von bestimmten Tabakerzeugnissen oder deren Abbildung in der Werbung.
Verfahrensablauf
Die hochauflösenden Bild-Dateien für die Warnhinweise können Sie im Online-Verfahren oder per Post anfordern.
- Online-Verfahren
- Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.
- Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.
- Hinweis: Online-Verfahren in Kürze verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
- Per Post
- Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – füllen Sie es online aus oder laden Sie es zuerst herunter.
- Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das BVL.
- Das BVL prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Ihr Unternehmen für den Erhalt der Text-Bild-Warnhinweise berechtigt ist.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bilddateien als DVD per Post oder Download. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte die Versand- und Bearbeitungszeiten.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 4 Wochen.
Vertiefende Informationen
Hinweise
Keine
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 18.02.2022
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.