Finanzierung von Schienenwegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen - Bewilligung beantragen
Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr (VM) den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg momentan jährlich dreizehn Millionen Euro für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung. Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sind Bahnen, die nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben werden.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
das Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Hausanschrift
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 89686 0
Fax: +49 711 89686 9020
E-Mail: Poststelle@vm.bwl.de
De-Mail: de-mail-poststelle@vm.bwl.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Voraussetzungen
Die Mittel sollen der nachhaltigen Ertüchtigung der Strecken nichtbundeseigener Eisenbahnen dienen, bei welchen vor allem Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden an
- Schienen,
- Weichen,
- Schwellen,
- Unterbau,
- Brücken,
- Dämmen,
- Signalanlagen und
- Zugsicherungsanlagen
Außerdem stehen diese Mittel auch bei plötzlich auftretenden Problemen zur Verfügung, welche schnell behoben werden müssen, z.B. Reparatur von Schienenbrüchen.
Verfahrensablauf
Die Anträge sind beim Ministerium für Verkehr , Referat 32, bis Mitte Dezember eines jeden Jahres für das dann darauffolgende Jahr zu stellen.
Fristen
Mitte Dezember für das dann darauffolgende Jahr
Erforderliche Unterlagen
Fragen hinsichtlich beizufügender Unterlagen, Förderkriterien oder Abrechnungsmodalitäten können jederzeit unter dirk.koenig@vm.bwl.de gestellt werden.
Freigabevermerk
Stand: 08.03.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.