Mindestlohn durchsetzen
Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. Sie kann Einsicht in Geschäftsunterlagen wie Arbeitsverträge nehmen und die Erstellung von Dokumenten von Arbeitgebern verlangen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
das Hauptzollamt
Voraussetzungen
Sie verdienen weniger als EUR 8,84 brutto pro geleisteter Arbeitsstunde.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die Mindestlohn-Hotline:
- per Telefon: 030 602 800 28; Montag bis Donnerstag 8:00 - 20:00 Uhr
- per Fax: 0228 99 527-2965
- per E-Mail: mindestlohn@buergerservice.bund.de
Bei Beschwerden, die eine Einschaltung des Zolls notwendig machen, werden Sie direkt an die jeweilige Stelle des Zolls vermittelt.
Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Mindestlohnanspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.