Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?
Der einheitliche Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren. Sie können auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Der für Sie örtlich zuständige Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat.
Büro des Landrats [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-51210
Fax: 0721 936-51597
Voraussetzungen
Sie
- kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
- möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
- üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.
Bezugsort
Geben Sie die Postleitzahl des Ortes an, von dem aus Sie die Dienstleistung anbieten.
Verfahrensablauf
Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.
Kosten
Keine
Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weitergereicht.
Vertiefende Informationen
Hinweise
Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
- Finanzdienstleistungen
- Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
- Verkehrsdienstleistungen
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
- Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
- private Sicherheitsdienste und
- Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
- Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Freigabevermerk
11.10.2023 Innenministerium Baden-Württemberg.
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.