Fahrerkarte beantragen im Landkreis Karlsruhe
Die personenbezogene Fahrerkarte ist von Fahrern bei Beförderungen mit Fahrzeugen, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben, grundsätzlich zu verwenden. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen sind betroffen:
- Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, sowie
- Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten / Kontrollgerätekarten:
Sie können sich an eine der beiden Stellen in Baden-Württemberg wenden, wenn auch Ihr Wohnort in Baden-Württemberg ist.
Landratsamt Karlsruhe
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-50
Fax: 0721 936-53199
E-Mail: posteingang@landratsamt-karlsruhe.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Voraussetzungen
Eine Übersicht über die Voraussetzungen erhalten Sie hier.
Verfahrensablauf
Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie hier.
Kosten
Eine Übersicht über die Kosten erhalten Sie hier.
Freigabevermerk
06.08.2013
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.