Baden-Württemberg-Stipendium beantragen
Das Baden-Württemberg-Stipendium fördert den internationalen Austausch.
Es besteht aus vier Programmlinien:
- Für Studierende
- Für Berufstätige
- Für Filmproduktion
- Walter-Hallstein-Programm
Stipendiendauer für Studierende
3 - 11 Monate
Stipendienhöhe für Studierende
EUR 600 - 1.400
Die Hochschulen entscheiden im Einzelfall.
Dabei können sie beispielsweise berücksichtigen:
- die Entfernung der Partnerhochschule,
- etwaige Studiengebühren,
- die Lebenshaltungskosten im Gastland,
- ein mögliches Währungsgefälle,
- besondere Visabedingungen
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
das Akademische Auslandsamt, International Office oder die sonst für Auslandsaktivitäten zuständige Stelle Ihrer Hochschule.
Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Hausanschrift
Kriegsbergstraße 42
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 / 248476-0
Fax: 0711 / 248476-50
E-Mail: info@bwstiftung.de
Voraussetzungen
Sie
- sind an einer baden-württembergischen Hochschule eingeschrieben und möchten an einer ausländischen Partnerhochschule einen Studien- oder Forschungsaufenthalt absolvieren oder sind an an einer ausländischen Partnerhochschule eingeschrieben und möchten sich an baden-württembergischen Hochschulen zum gleichen Zweck aufhalten
und - sind in Ihrem Fach sehr gut bis gut qualifiziert,
- zeichnen sich durch Leistungsbereitschaft und Zielstrebigkeit aus,
- sind sozial, gesellschaftlich oder politisch engagiert.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich schriftlich bewerben. Bewerbungsanträge erhalten Sie bei Ihrer Hochschule.
Die Vorauswahl der Bewerbungen erfolgt durch die Hochschule im Rahmen des jeweiligen Auswahlverfahrens und gegebenenfalls in Abstimmung mit der ausländischen Hochschule.
Die Baden-Württemberg Stiftung entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Hochschule teilt Ihnen im Anschluss das Ergebnis mit.
Fristen
31. März für das Förderjahr, das im darauffolgenden Herbst beginnt.
Achtung: Die Bewerbungsfrist kann je Hochschule unterschiedlich sein.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Keine.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihrer Hochschule.
Vertiefende Informationen
Hinweise
Keine
Rechtsbehelf
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihrer Hochschule.
Freigabevermerk
07.11.2023 Baden-Württemberg Stiftung
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.