Polizei - sich für den Polizeidienst bewerben
Mit einer Ausbildung oder einem Bachelorstudium der Polizei Baden-Württemberg entscheiden Sie sich für einen Beruf, der so spannend und abwechslungsreich wie kaum ein anderer ist.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Für Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg sind die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der regionalen Polizeipräsidien zuständig. An welches regionale Polizeipräsidium Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern sind es die zuständigen Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Institutsbereich Personalgewinnung.
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Hausanschrift
Sturmbühlstraße 250
78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07720 309-0
Fax: 07720 309-1099
E-Mail: INFO@HFPOL-BW.de
Polizeipräsidium Karlsruhe
Hausanschrift
Durlacher Allee 31-33
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 666-0
Fax: 0721 666-2150
E-Mail: KARLSRUHE.PP@polizei.bwl.de
De-Mail: Karlsruhe.pp@polizei.bwl.de-mail.de
Voraussetzungen
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Weiße Weste: kein Konflikt mit dem Gesetz
- Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- deutsche Staatsangehörigkeit (für nichtdeutsche Staatsangehörige sind Ausnahmen möglich)
- Mindestkörpergröße: 1,60 Meter (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
- körperliche Fitness
- BMI (Body-Mass-Index): zwischen 18 und 27,5
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, ist eine Bewerbung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie beherrschen Ihre Muttersprachein Wort und Schrift
- Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Sie halten sich seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland auf
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, sowie im Übrigen von Albanien, Algerien, Bosnien u. Herzegowina, Irak, Israel, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine.
Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen:
Mittlerer Polizeivollzugsdienst:
- mindestens mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss),
- höherer Bildungsabschluss (Fachhochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss), kein Mindestnotenschnitt
- Einstellungsalter: 16,5 bis 32 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17"
Gehobener Polizeivollzugsdienst:
- höherer Bildungsabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife, beziehungsweise ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss),
- Einstellungsalter: höchstens 33 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- grundsätzlich der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder der Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17".
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater.
Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Fristen
Bewerbungsschluss:
Mittlerer Polizeivollzugsdienst
- 30. September für eine Einstellung im März des Folgejahres
- 31. Dezember für eine Einstellung im September des Folgejahres
Gehobener Polizeivollzugsdienst
- 31. Dezember für eine Einstellung im Juli des Folgejahres
Es gilt das Datum des Posteingangs bei Ihrer zuständigen Einstellungsberatung.
Erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Von diesen erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten.
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Freigabevermerk
06.11.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.