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Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.
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Zuständige Stelle
das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat
Amtsgericht Bretten
Hausanschrift
Obere Kirchgasse 9
75015 Bretten
Telefon: 07252/507-0
Fax: 07252/507-100
E-Mail: Poststelle@AGBretten.JUSTIZ.BWL.de
De-Mail: ag-bretten@egvp.de-mail.de
Arbeitsgericht Karlsruhe
Hausanschrift
Ritterstraße 12
76133 Karlsruhe
Telefon: (07 21) 1 75-25 00
Fax: (07 21) 1 75-25 25
De-Mail: arbg-karlsruhe@egvp.de-mail.de
Finanzgericht Baden-Württemberg
Hausanschrift
Börsenstraße 6
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/6685- 0
Fax: 0711/6685-166
E-Mail: poststelle@fgstuttgart.justiz.bwl.de
De-Mail: fg-bw@egvp.de-mail.de
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg
Hausanschrift
Habsburgerstraße 103
79104 Freiburg
Telefon: (07 61) 70 80-3 15
Fax: (07 61) 70 80-36
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim
Hausanschrift
E 7, 21
68159 Mannheim
Telefon: (06 21) 2 92-0
Fax: (06 21) 2 92-34 71
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Hausanschrift
Nördliche Hildapromenade 1
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 926 - 0
Fax: 0721 / 926 - 3036
E-Mail: Poststelle@VGKarlsruhe.JUSTIZ.bwl.de
De-Mail: vg-karlsruhe@egvp.de-mail.de
-Zivilsenate Freiburg- [Oberlandesgericht Karlsruhe]
Hausanschrift
Salzstraße 28
79098 Freiburg
Telefon: (07 61) 20 50
Fax: (07 61) 2 05 30 28
E-Mail: Poststelle@OLGZSFreiburg.JUSTIZ.BWL.DE
De-Mail: olg-karlsruhe-aussenstelle-freiburg@egvp.de-mail.de
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.
Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.
Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:
- Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
- wenn bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
- wenn bekannt: Datum der Entscheidung
- eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht
Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
- für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
- für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00 pro Entscheidung
Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.
Vertiefende Informationen
Näheres zur gewerblichen Nutzung finden Sie in den Verwendungshinweisen (PDF) der Rechtsprechungsdatenbank.
Hinweise
Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.
Rechtsbehelf
kein
Freigabevermerk
30.09.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.