Mitnahme von Kennzeichen im Landkreis Karlsruhe
Kennzeichenmitnahme trotz wechselndem Zulassungsbezirk: Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Auch wer in einen anderen Stadt- oder Landkreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Ab 2015 entfällt zwar die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs, es gibt eine Wahlmöglichkeit, wer möchte kann sein Kennzeichen beibehalten. Den Behördengang für die Ummeldung müssen die Fahrzeughalter jedoch trotzdem auf sich nehmen.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
KFZ Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
75015 Bretten
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80988
Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80987
Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80986
Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80985
Voraussetzungen
Der Wunsch der Mitnahme von Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis.
Verfahrensablauf
Bereits möglich ist die Kennzeichenmitnahme innerhalb des Zulassungsbezirks beim Fahrzeugwechsel. Wer sein Fahrzeug wechselt, kann gegen eine Gebühr sein altes Kennzeichen behalten und dieses für sein neues Fahrzeug übernehmen, sofern es dem Zulassungsbezirk zugeteilt ist (bei uns also nur Kennzeichen des Landkreises Karlsruhe).
Kennzeichen eines anderen Stadt-oder Landkreises können nicht für ein anderes Fahrzeug übernommen werden. Hierfür ist jedoch der Gang zur Zulassungsstelle unerlässlich.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei Vorlage eines ausländischen Passes außerdem Meldebestätigung
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- aktueller Original Untersuchungsbericht
- schriftliche Vollmacht, falls ein Beauftragter den Antrag stellt
Kosten
Freigabevermerk
12.07.2019
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.