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Kennzeichen beantragen - bei Verlust roter Kennzeichen

Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?

Dann müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen (Umkennzeichnung). Das alte Kennzeichen wird daraufhin für 10 Jahre gesperrt, um einem Missbrauch vorzubeugen.

Achtung: Ohne bzw. nur mit einem Kennzeichen darf nicht gefahren werden.

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

  • für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei
  • für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
75015 Bretten

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80988


Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80987


Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80986


Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]

Hausanschrift

Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 115

Fax: 0721 936 80985

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Bitte beachten Sie: Bei Diebstahl müssen Sie schnellst möglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

- gültiger Personalausweis oder Reisepass

- bei Vetretung durch eine andere Person zusätzlich

  • schriftliche Vollmacht
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

- Fahrzeugscheinheft

- Fahrtenbuch

- ggf. noch vorhandenes Kennzeichen

- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige

- Formulare eidesstattliche Versicherung und Abmeldung Kfz bei Diebstahl

- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

- bei juristischen Personen/Firmen:

  • Handelsregisterauszug oder
  • Gewerbeanmeldung oder
  • Vereinsregisterauszug

Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, ist neben der ausländischen Diebstahlsanzeige auch die Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Deutschland notwendig.

Kosten

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80

Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

 

Freigabevermerk

30.01.2015

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ServiceBW Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-­Württem­berg­ischen Verwal­tungs-­Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.