Betreuungsbehörde des Landkreises Karlsruhe
Behinderten oder kranken Menschen, die in ihren rechtlichen Angelegenheiten Hilfe benötigen, wird vom Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen ein geeigneter Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Personen, die vom Betreuungsbedürftigen selbst vorgeschlagen werden, vorrangig um Familienangehörige oder Verwandte und Bekannte.
Stehen solche nicht zur Verfügung, kann die Betreuung auch durch geeignete familienfremde, ehrenamtliche oder hauptamtliche Personen geführt werden.
Weitere Informationen zur Betreuungsbehörde des Landkreises Karlsruhe finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Amt für Grundsatz und Soziales
Amt für Grundsatz und Soziales [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-65110
Fax: 0721 936-66999
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Die Betreuungsbehörde unterstützt die Betreuer und das Betreuungsgericht. Insbesondere werden Sachverhalte ermittelt, welche auch zur Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung notwendig sind. Auch werden die zu regelnden Aufgaben ermittelt. Diese können zum Beispiel die Kündigung der Wohnung umfassen, den Abschluss eines Heimvertrages, das Beantragen von Sozialleistungen, die Verwaltung des Vermögens, die Sorge für die Gesundheit sowie die Sicherstellung der medizinischen Behandlung.
Eine gesetzliche Betreuung ist nicht erforderlich, wenn bereits umfassend und gültig einer anderen Person Ihres Vertrauens gegenüber eine Vorsorgevollmacht zur rechtlichen Vertretung erteilt wurde.
Sollten Sie Fragen rund um das Betreuungsverfahren oder zum Thema Vollmacht haben, berät die Betreuungsbehörde gerne.
Teile dieser Beratungstätigkeit sind für den Bereich des Landkreises Karlsruhe delegiert an die örtlichen Betreuungsvereine. So werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit, auch durch folgende zwei behördlich anerkannte Betreuungsvereine, unterstützt und individuell beraten:
- Diakonieverein für rechtliche Betreuungen Landkreis Karlsruhe e.V.
Pforzheimer Str. 31, 76275 Ettlingen
Tel. 07243 - 5495-0
oder Wörthstr. 7, 76646 Bruchsal
Tel. 07251 - 9150-0
http://www.diakonie-laka.de/angebote/rechtlichebetreuung.php
- Betreuungsverein für den Landkreis Karlsruhe
SKM-Kath. Verein für Soziale Dienste im Landkreis Karlsruhe
Söternstr. 5, 76646 Bruchsal
Tel. 07251 - 50568-12
www.karlsruhe.skmdivfreiburg.de
Hier werden auch regelmäßig Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen angeboten.
Darüber hinaus beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und informieren Sie gerne auch zum Thema der vorsorgenden Vollmachtserteilung sowie zur Betreuungsverfügung. Sie beglaubigen auch Ihre Unterschrift öffentlich gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro, sofern dies von Ihnen gewünscht wird.
Aufgrund der am 26.02.2013 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zur ärztlichen Zwangsbehandlung wurde die Vorsorgevollmacht aktualisiert. Einen Mustervordruck (Vollmacht mit Betreuungsverfügung) finden Sie hier oder im externen Link des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de)
Erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde, ob und welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.
Kosten
Bitte wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde, ob und welche Kosten bzw. Gebühren in Ihrem Fall anfallen.
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 24.08.2012
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.