Umkennzeichnung von Fahrzeugen im Landkreis Karlsruhe
Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?
Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.
Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden (siehe auch "Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen").
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
75015 Bretten
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80988
Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80987
Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80986
Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80985
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Bei einem Verlust bzw. Diebstahl von Fahrzeugpapieren oder der Kennzeichenschilder oder des Fahrzeuges müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage einer Diebstahlanzeige / Eidesstattliche Versicherung, Personalausweis, evtl. noch vorhandenes Kennzeichenschild bzw. der Fahrzeugpapiere, in Verbindung setzen.
Hinweis:
Wurde das Fahrzeug oder Kennzeichen im Ausland gestohlen, ist neben der ausländischen Diebstahlsanzeige auch die Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Deutschland notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Gültiger Personalausweis oder
- Gültiger Reisepass - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
- das/die Kennzeichenschilder
Wenn Sie die Umkennzeichnung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
zusätzlich: unterschriebene Vollmacht des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Ferner wird der Personalausweis von Ihnen als Bevollmächtigten benötigt.
Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:
Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen
Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.
Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich:
Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen
Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Schriftliche Verlusterklärung (siehe Formular "Eidesstattliche Versicherung Verlust Kennzeichen"). Diese muss vom Halter unterschrieben sein.
Kosten
26,80 Euro (im Einzelfall höher) + 12,80 Euro für die Wunschkennzeichenreservierung,
eventuell 5,- Euro für eine neue Feinstaubplakette
sowie die Kosten für die Kennzeichenschilder
Hinweise
Weiterführende Informationen
Achtung: Nach Verlust oder Diebstahl ist die betroffene Kennzeichenkombination aus Buchstaben und Ziffern für 10 Jahre gesperrt!
Freigabevermerk
21.08.2014
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.