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Landesfamilienpass beantragen

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Onlineantrag

Kein Onlineantrag vorhanden

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes


BürgerBüro [Stadt Oberderdingen]

Hausanschrift

Amthof 13
75038 Oberderdingen

Telefon: 07045/43-121

Fax: 07045/43-550

ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden


BürgerBüro Oberderdingen Flehingen [Stadt Oberderdingen]

Hausanschrift

Gochsheimer Straße 21
75038 Oberderdingen

Telefon: 07258/214

Fax: 07258/5336

Voraussetzungen

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch über Kommune

Rechtsgrundlage

freiwillige Leistung

Freigabevermerk

03.07.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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ServiceBW Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-­Württem­berg­ischen Verwal­tungs-­Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.